1. Eine Bestellung oder ein Kauf von zu liefernden Waren oder Dienstleistungen oder von auszuführenden Arbeiten ist erst dann endgültig, wenn das Bestellformular von einer dazu befugten Person bei Plopsa nv, Studio Plopsa nv, Plopsa Village nv, Plopsa Hotel nv, Plopsa srl, Plopsa bv, Plopsaqua Hannut-Landen srl, Plopsa Station Antwerp nv, Cookayak s.a., Majaland Kownaty S.p.z.o.o., Majaland Warsaw S.p.z.o.o., Majaland Gdansk S.p.z.o.o., Holiday Park GmbH oder Betrieb Für Freizeitgestaltung GmbH & Co KG genehmigt worden ist.
2. Eigene Bedingungen des Verkäufers/Auftragnehmers/Lieferanten können gegenüber dem „Käufer“ nicht im Gegenzug geltend gemacht werden. Die vorliegenden Einkaufsbedingungen gelten immer, und zwar auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf diese verwiesen wird.
3. Der einzuhaltende Präventionsplan für Auftragnehmer und Subunternehmer kann über den unten stehenden Link heruntergeladen werden.
Ankaufbedingungen
4. Der Gesamtbetrag auf dem Bestellformular versteht sich immer ohne Mehrwertsteuer, es sei denn, dies wurde schriftlich anders vereinbart. Zusätzliche Arbeiten können nur nach gegenseitiger Absprache und Vereinbarung und nur mit einem zusätzlichen Bestellformular ausgeführt werden. Zusätzliche Arbeiten, die ohne vorherige Vereinbarung und Bestellformular durchgeführt werden, werden nicht vergütet.
5. Rechnungen sind am Ende des folgenden Monats nach Erhalt einer Mehrwertsteuer-konformen Rechnung unter Angabe der Nummer des Bestellformulars zahlbar. Rechnungen werden vorzugsweise per E-Mail an invoices@plopsa.com gesendet. Es können nur korrekt erstellte und eingereichte Rechnungen akzeptiert werden.
6. Bei Lieferung an eine andere als die auf dem Bestellformular angegebene Adresse trägt der Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferant die zusätzlichen Kosten für Transport und Handhabung. Alle zusätzlichen Schäden, die sich aus einer solchen Lieferung ergeben, sind vom Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferanten zu erstatten. Die Kosten und zusätzlichen Schäden werden direkt von der zu zahlenden Rechnung abgezogen. Der Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferant stellt eine Gutschrift über den entsprechenden Betrag aus.
7. Eine gelieferte Lieferung wird vom Käufer beanstandet, wenn sich bei einer ersten Prüfung der Lieferung herausstellt, dass sie ganz oder teilweise nicht mit der Bestellung übereinstimmt. Der Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferant wird unverzüglich die notwendigen Schritte zur Abhilfe einleiten. Alle Kosten, die durch eine nicht konforme Lieferung entstehen, sind vom Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferanten zu erstatten. Alle dadurch entstehenden Kosten werden direkt von der vom Käufer zu zahlenden Rechnung abgezogen. Der Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferant stellt eine Gutschrift über den entsprechenden Betrag aus. Im Falle einer vollständig nicht konformen Lieferung wird vom Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferanten eine Gutschrift über den gesamten Rechnungsbetrag ausgestellt. Der Käufer wird alle Kosten, die durch die nicht konforme Lieferung entstehen, in Rechnung stellen.
8. Der Liefertermin ist verbindlich und muss pünktlich eingehalten werden. Sobald der ursprüngliche Liefertermin überschritten ist, behält sich der Käufer das Recht vor:
a) Den Auftrag zu stornieren und durch einen Dritten ausführen zu lassen, wobei alle dadurch entstehenden Mehrkosten dafür zu Lasten des Verkäufers/Auftragnehmers/Lieferanten gehen.
Oder
b) Bei verspäteter Lieferung und noch nicht storniertem Auftrag eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Preises der Bestellung für jede angefangene Woche nach dem Liefertermin einzufordern, höchstens jedoch 30 % des Preises der Bestellung. Wenn der Schaden des Käufers die vereinbarte pauschale Entschädigung übersteigt, ist dieser vom Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferanten zu tragen. Die pauschale Entschädigung und die zusätzlichen Kosten werden vom Käufer direkt von der zu zahlenden Rechnung abgezogen. Der Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferant stellt eine Gutschrift aus. Der Käufer kann den Auftrag dennoch jederzeit stornieren; in diesem Fall bleiben die pauschale Entschädigung und die zusätzlichen Kosten für den Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferanten weiterhin zahlbar.
9. Die vollständige oder teilweise Übertragung der Bestellung an Dritte durch den Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferanten ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht gestattet. Wenn der Käufer diese Zustimmung erteilt, bedeutet dies, dass der Verkäufer damit einverstanden ist, dass der Käufer direkten Kontakt mit dem Subunternehmer oder Lieferanten aufnehmen und Anweisungen erteilen kann, wobei der Verkäufer/Auftragnehmer/Lieferant jedoch weiterhin die volle Verantwortung trägt.
10. Es gilt belgisches Recht, und im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Westflandern, Abteilung Veurne, zuständig.